In aller Stille gibt die Stadt Köln den Termin für den dritten Kölner Radverkehrstreff bekannt. Eingebaut in einen Artikel, der über die Benutzungspflicht von Radwegen in Köln informiert, erscheint der Terminhinweis am Ende des Textes. Hier also in etwas deutlicherer Platzierung der Teminhinweis:
Dritter Kölner Fahrradtreff
28. November 2011
18 bis 20 Uhr
Bürgerzentrum Deutz
Der erwähnte Artikel ist darüber hinaus auch aus einem anderen Grund interessant. Soweit ich weiß, ist die Radwegebenutzungspflicht nur dann auszusprechen, wenn eine örtliche Gefahrenlage dies notwendig macht. Es müsste also eigentlich darum gehen, dass die Stadt Köln diese örtlichen Gefahrenlagen identifiziert und bis dahin alle Schilder zur Benutzungspflicht von Radwegen entfernt. Der besagte Artikel beschreibt aber genau den umgekehrten Weg. Demnach untersucht die Stadt Köln, an welchen Stellen die Benutzung der Fahrbahn durch Radfahrer vertretbar ist und die Benutzungspflicht aufgehoben werden kann. Man kann denken, dass dies ja auf das gleiche hinausliefe. Die dahinter liegende Denke ist allerdings genau das Gegenteil dessen, was sich der Gesetzgeber wohl mal gedacht haben mag. Sie besagt meines Erachtens, dass Radfahrer nur an ausgewählten Orten die Fahrbahn benutzen können, ohne einer Gefahr ausgesetzt zu sein (oder: ohne dass der fließende und schnelle Autoverkehr behindert wird?). Insofern geht es nicht um die Anordnung einzelner Beschränkungen durch die Benutzungspflicht aufgrund tatsächlicher Gefahrenlagen sondern um weitestgehende Beschränkungen bei gelegentlicher Öffnung der Fahrbahn für den Radverkehr. Und wenn ich lese, dass bislang lediglich in neun Abschnitten die Radwegebenutzungspflicht aufgehoben wurde, gehe ich bei diesem Tempo davon aus, dass das Kölner Radwegenetz wohl erst in zwanzig Jahren vollständig “untersucht” sein wird.
Daneben wird im Artikel übrigens auf die neuen, von der Stadt Köln erfundenen mobilen Schilder hingewiesen, die insbesondere Autofahrer auf die Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht aufmerksam machen sollen. Ich kann mich allerdings des Eindrucks nicht erwehren, dass es für den vorbeifahrenden und flüchtig auf das neue Schild schauenden Autofahrer eher so aussieht, dass das Radfahren an dieser Stelle verboten ist (der Text ist sicherlich kaum von ihm wahrzunehmen). Und ob viele Radfahrer das Schild verstehen, bezweifle ich auch; der Beitrag von Arne zu diesem Thema legt diesen Schluss jedenfalls nahe.


23. November 2011 um 20:05
Man sollte vieleicht auch noch darauf hinweisen, dass zumindest
ein Teil der entschilderten Wege nur aufgrund von Klageandrohungen entbläut wurden.
Sicher weis ich das von dem Teilstück an der “Bergisch Gladbacher Straße”, der “Neufelder Straße” und der “Wichheimer Straße”.
Dort wurde von privat Überprüfung und Neuverbescheidung verlangt!
24. November 2011 um 11:02
Ja, das ist schon wirklich bemerkenswert, dass das mickrige Listchen der bisher entschilderten Straßen noch nicht einmal wirklich auf dem Mist des Fahrradbauftragten gewachsen ist… eine Schande.