Leider konnte ich heute nicht an der Kölner Fahrradsternfahrt teilnehmen. Ich habe vielmehr mit meinem Freund das Fahrrad aus Frechen “abgeholt”, da ich gestern Abend nach gutem Essen und vor allem leckeren Wein nicht mehr mit dem Gefährt nach Hause fahren wollte.
Auf dem Heimweg heute habe ich mich allerdings ziemlich aufregen müssen, nämlich über zwei Polizistinnen. Da ich den Fahrradweg auf der Mommsenstraße aufgrund der miesen Fahrbahnoberfläche für mich nicht als zumutbar empfand, benutzte ich die Fahrbahn. Aus dem herunter gelassenen Fenster eines Polizeiautos wurde ich dann von einer Beamtin aufgefordert, den Fahrradweg zu benutzen. Der ist leider benutzungspflichtig (ich habe mich also rechtlich fehlverhalten). Ich habe dann angehalten und die Polizistinnen gefragt, wann ein Radweg grundsätzlich als unzumutbar einzuschätzen ist; dabei habe ich mir den Vergleich mit verschneiten Radwegen erlaubt. Interessanterweise wurde mir mitgeteilt, dass nicht ich das zu entscheiden hätte, sondern die Stadt Köln dies entscheidet. Also müsste ich selbst bei verschneiten und vereisten Radwegen auf diesen fahren, wenn sie nicht von der Stadt Köln als unzumutbar beurteilt werden. Darüber hinaus wurde mir mitgeteilt, dass die Radwege dazu da seien, dass die Radfahrer nicht auf der Straße führen; auf der Fahrbahn haben sie anscheinend nichts zu suchen. Aus diesen Äußerungen wurde mir deutlich, dass zum einen bei den Beamtinnen eine Unkenntnis hinsichtlich der Straßenverkehrsordnung vorzuliegen scheint und zum anderen die Einstellung, dass der Fahrradfahrer auf dem Radweg am besten aufgehoben zu sein scheint. Eine derart autofahrerorientierte Sichtweise hat mich doch reichlich echauffiert. Wenn nicht mein Freund, der das Ganze am Rande beobachtete, mich “zurückpfiff”, hätte ich mich wahrscheinlich ungebührend verhalten. Ich fuhr dann einfach weiter – auf dem Radweg.
Vielleicht hatte mein kürzlicher Unfall zur Folge, dass ich Radwege deutlich negativer einschätze und das Unverständnis der (autofahrenden) Polizistinnen als Abwertung meiner Situation als radelnder Bürger wahrnahm.
Auf jeden Fall ist es schon interessant und gleichzeitig befremdlich, dass Polizisten Regelungen der Straßenverkehrsordnung hinsichtlich des Fahrradverkehrs nicht genau kennen und augenscheinlich aus Autofahrperspektive interpretieren. Aber dies ist ja ein Umstand, der schon in anderen Blogs zur Sprache gekommen ist.


20. September 2010 um 14:53
Deswegen befahre ich, soweit es denn wirklich möglich ist, nahezu immer die benutzungspflichtigen Radwege, es sei denn, es ist EINDEUTIG zu begründen, warum genau dieser oder jener eben nicht benutzbar ist. Schlimmstenfalls bin ich gezwungen mein Tempo anzupassen. Es steht mir jederzeit frei entsprechende Behörden, Organisationen und Medien über den Zustand und die Gefahren die von diesem Weg ausgehen zu informieren.
Zumindest dann kommt man bei Begegnungen der dritten Art nicht in Erklärungsnot. Ansonsten hätte ich die beiden nach Ihrem Namen und Ihrer Dienststelle gefragt, um bei Gelegenheit Ihren Vorgesetzten oder sogar Inspektionsleiter über das gefährliche Halbwissen seiner BeamtInnen zu informieren. Außerdem wäre die Polizei laut Verwaltungsvorschriften zu § 2 der Straßenverkehrsordnung dazu verpflichtet, den ordnungsgemäßen Zustand der Radverkehrsanlagen zu überprüfen und gegebenenfalls die Straßenverkehrsbehörde über etwaige Mängel zu informieren und ob man sich jetzt darauf verlassen könne, dass die Beiden den Zustand der entsprechenden Behörde melden würden!
VwV zu §2, Absatz 4 Satz 2 der StVO: “IV. Die Straßenverkehrsbehörde, die Straßenbaubehörde sowie die Polizei sind gehalten, bei jeder sich bietenden Gelegenheit die Radverkehrsanlagen auf ihre Zweckmäßigkeit hin zu prüfen und den Zustand der Sonderwege zu überwachen. Erforderlichenfalls sind von der Straßenverkehrsbehörde sowie der Polizei bauliche Maßnahmen bei der Straßenbaubehörde anzuregen. Vgl. Nummer IV 1 zu § 45 Abs. 3; Rn. 54.”
21. September 2010 um 16:43
Diskussionen halte ich da für wenig sinnvoll.
Allerdings zeigt dieses Beispiel, wie wenig unsere Freunde und Helfer manchmal die Vorschriften der StVo kennen. Das wird auch in folgendem Bericht angezeigt: http://www.radfahren-in-koeln.de/2010/09/19/wenn-wir-mehr-radfahrer-wollen/
Es wäre wünschenswert, wenn die Fortbildungsmaßnahmen der Polizei auf die sich ändernden Verkehrsbedingungen einstellen würden.
23. September 2010 um 11:37
Erklären, nicht diskutieren!
So kann es auch laufen:
http://www.radgefahren.de/begeben-sie-sich-sofort-auf-den-radweg-eins-zwei-60/
23. September 2010 um 11:40
Damit ein Radweg zumutbar sein kann, muss er ja erstmal
benutzbar sein.
Hier mal eine Rechnung (basierend auf diversen Gerichtsurteilen) für einen typischen getrennten Rad-/Gehweg (Zeichen 241) wie er in Köln recht häufig anzutreffen ist.
Angenommen der Radweg führt direkt, ohne Sicherheitsabstand an Parkbuchten entlang und es stehen dort auch KFZs (z.b Hahnenstrasse):
1. Ich muss als Radfahrer mit meinem Lenker mindestens 1m Abstand von parken KFZ halten.
2. Als Führer eines einspurigen Fahrzeuges wird mir eine Pendelamplitude von 40cm zugesprochen.
3. Mein Lenker ist ca 40cm Breit (Manche Fixies haben schalere)
4. Mein Lenker darf nicht in den Luftraum des Gehwegteils hereinragen.
5. Auf den Gehwegteil darf nicht ausgewichen werden.
Aus den Punkten kann man leicht folgern, dass es unmöglich einen Getrennten Rad-/Fussweg < 180cm Breite zu befahren. Wie gesagt ist das meine perönliche Meinung, die sich primär auf Gerichts-Urteilen zum Thema Fahrradunfällen stützt, folglich gebe ich auch keine Gewähr, dass man mit dieser Argumentation gegenüber Knöllchen für das fahren auf der Fahrbahn gefeit ist,
aber die 15Euro sind mir meine Sicherheit wert.
(Bei Rot über die Ampel kostet 65Euro und einen Punkt, und da sieht man täglich viel mehr Radler, die sowas riskieren obwohl sie sich damit gefährden)
Hinweise zu Abständen finden sich auch hier:
http://www.adfc-nrw.de/uploads/media/fachwissen_seitenabstand_20100604.pdf
ciao
Holger
23. September 2010 um 12:39
Die Broschüre ist super!!!
23. September 2010 um 18:41
Ich handhabe das prinzipiell so, daß ich mir Namen, Dienstgrad und Kennzeichen der Beamten notiere und online eine Beschwerde einreiche. Dieser wird in jedem Fall nachgegangen. Das endet dann üblicherweise in einem Gruppengespräch mit den Beamten und dem Dienstellenleiter, wo die verkehrsdidaktischen Maßnahmen der Beamten erörtert und schließlich auch überdacht werden. Eine gute Argumentationskette (siehe Holgers Posting) in Bezug auf “Straße ist für die Autos und nicht für Radfahrer” und ein bischen Redegewandtheit vorausgesetzt, dankte man mir bis jetzt immer für meine Ausführungen und den Anstoß zur Sichtweise aus einer anderen Perspektive. Beim letzten mal gab es gar einen nachträglichen Hinweis per e-mail für alle Beamten der Dienststelle.
25. September 2010 um 21:09
@ Holger: Der Hinweis auf die Seitenabstände und die verlinkte Broschüre sind sehr interessant. @ Marco: An so ein Vorgehen habe ich noch gar nicht gedacht. Vielmehr war ich irgendwie in Sorge, dass mir mein kritisches Nachfragen vielleicht selbst negative Folgen bringen könnte. Das ist vielleicht noch ein Rest anerzogener Obrigkeitshörigkeit, der sich in solchen Momenten an die Oberfläche spült. Aber der Weg uber die offizielle Beschwerde unter Nennung der Namen und ein anschließendes Gespräch hat ja vielleicht sogar eine konstruktive pädagogosche Funktion…
30. Januar 2011 um 13:28
Wenns Wegelchen unzumutbar ist, braucht man ihn nicht benutzen. Da Zumutbarkeit auch vom Nutzer abhängt, hat eine Behörde eben diese nicht zu entscheiden, sondern der (Nicht)Nutzer. Dazu gehört auch die Empfindlichkeit des Transportgutes, oder schmale Reifen.
7. Februar 2012 um 22:41
[...] Siehe auch den Blogbeitrag von Roland Brühe: Zumutbarkeit von Radwegen [...]