Leider konnte ich heute nicht an der Kölner Fahrradsternfahrt teilnehmen. Ich habe vielmehr mit meinem Freund das Fahrrad aus Frechen “abgeholt”, da ich gestern Abend nach gutem Essen und vor allem leckeren Wein nicht mehr mit dem Gefährt nach Hause fahren wollte.
Auf dem Heimweg heute habe ich mich allerdings ziemlich aufregen müssen, nämlich über zwei Polizistinnen. Da ich den Fahrradweg auf der Mommsenstraße aufgrund der miesen Fahrbahnoberfläche für mich nicht als zumutbar empfand, benutzte ich die Fahrbahn. Aus dem herunter gelassenen Fenster eines Polizeiautos wurde ich dann von einer Beamtin aufgefordert, den Fahrradweg zu benutzen. Der ist leider benutzungspflichtig (ich habe mich also rechtlich fehlverhalten). Ich habe dann angehalten und die Polizistinnen gefragt, wann ein Radweg grundsätzlich als unzumutbar einzuschätzen ist; dabei habe ich mir den Vergleich mit verschneiten Radwegen erlaubt. Interessanterweise wurde mir mitgeteilt, dass nicht ich das zu entscheiden hätte, sondern die Stadt Köln dies entscheidet. Also müsste ich selbst bei verschneiten und vereisten Radwegen auf diesen fahren, wenn sie nicht von der Stadt Köln als unzumutbar beurteilt werden. Darüber hinaus wurde mir mitgeteilt, dass die Radwege dazu da seien, dass die Radfahrer nicht auf der Straße führen; auf der Fahrbahn haben sie anscheinend nichts zu suchen. Aus diesen Äußerungen wurde mir deutlich, dass zum einen bei den Beamtinnen eine Unkenntnis hinsichtlich der Straßenverkehrsordnung vorzuliegen scheint und zum anderen die Einstellung, dass der Fahrradfahrer auf dem Radweg am besten aufgehoben zu sein scheint. Eine derart autofahrerorientierte Sichtweise hat mich doch reichlich echauffiert. Wenn nicht mein Freund, der das Ganze am Rande beobachtete, mich “zurückpfiff”, hätte ich mich wahrscheinlich ungebührend verhalten. Ich fuhr dann einfach weiter – auf dem Radweg.
Vielleicht hatte mein kürzlicher Unfall zur Folge, dass ich Radwege deutlich negativer einschätze und das Unverständnis der (autofahrenden) Polizistinnen als Abwertung meiner Situation als radelnder Bürger wahrnahm.
Auf jeden Fall ist es schon interessant und gleichzeitig befremdlich, dass Polizisten Regelungen der Straßenverkehrsordnung hinsichtlich des Fahrradverkehrs nicht genau kennen und augenscheinlich aus Autofahrperspektive interpretieren. Aber dies ist ja ein Umstand, der schon in anderen Blogs zur Sprache gekommen ist.

